Der Polizeihund: Tierischer Begleiter auf Streife

Die Arbeit bei der Polizei ist fordernd und während eines Einsatzes ist es hilfreich, sich auf einen Kollegen verlassen zu können, der über einen ausgezeichneten Geruchssinn verfügt und dem jedes noch so leise Geräusch auffällt. Seit mehr als 100 Jahren begleiten daher Hunde Polizisten bei der Arbeit. Früher nahmen die Gesetzeshüter einfach ihre privaten Vierbeiner mit auf Streife, heute werden Polizeihunde speziell für diesen Job ausgebildet.

Der Polizeihund: Tierischer Begleiter auf Streife

Das Einsatzgebiet der Diensthunde ist vielseitig: So stöbern sie etwa vermisste Personen auf, stellen Einbrecher und Diebesgut sicher, helfen bei der Suche nach Waffen, Drogen, Sprengstoff, Blutspuren oder Leichen. Ob sich der Polizeihund letztendlich spezialisiert und wenn ja auf welchen Bereich, entscheidet sich im Laufe seiner Grundausbildung zum Schutzhund.

Nicht jeder Hund darf zur Polizei

Bis es so weit ist, müssen die Polizeihund-Anwärter einige Hürden nehmen: Das Auswahlverfahren ist streng und die potenziellen Kandidaten müssen bestimmte Anforderungen mitbringen, denn nicht jede Rasse ist für den Dienst bei der Polizei nützlich. So eignen sich besonders große Rassen, die einen stabilen, ausgeglichenen Charakter haben und nebenbei auch noch ausdauernd, intelligent, lernbegierig und mutig sind. Ihren menschlichen Kollegen gegenüber müssen sie loyal sein und eine klare Rangordnung einhalten können. Die wohl bekannteste Polizeihund-Rasse ist der Deutsche Schäferhund, aber auch Boxer, Dobermann, Hovawart, Riesenschnauzer, Airedale Terrier oder Belgischer Schäferhund sind als Polizeihunde zugelassen.

Ob nun ein Hund dieser Rassen an der Ausbildung zum Polizeihund teilnehmen darf, wird mit einem Eignungstest geprüft – den im Schnitt nur einer von 100 Hunden besteht. Ein Platz in der „Polizeihunde-Schule“ ist also sehr schwer zu ergattern – doch wenn es der Hund einmal geschafft hat, durchläuft er eine fundierte Ausbildung, die ihn auf den herausfordernden Job bestens vorbereitet. Schon mit sehr jungem Alter, normalerweise mit rund einem Jahr, beginnen die zukünftigen Polizisten auf vier Beinen mit ihrer Ausbildung, die in der Regel 6-12 Monate dauert. Die drei Säulen – Nasenarbeit, Gehorsam und Schutzdienst – bilden dabei die Basis der Ausbildung. Um später im Ernstfall ein eingespieltes Team zu sein, ist es wichtig, dass der Hundeführer mit seinem Hund bereits während der Ausbildung eine gute, auf positiver Verstärkung basierende Einheit bildet. Zum Ende der Ausbildung müssen Zwei- und Vierbeiner dann auch gemeinsam eine Prüfung ablegen.

Tierischer Experte

Im Laufe der Grundausbildung kann bei jedem Hund eine besondere Stärke zum Vorschein kommen, die später weiter gefördert wird, damit sich der Hund auf ein Spezialgebiet – wie etwa Fährtenhund oder Suchtmittelspürhund – festlegen kann. Spezielle Brandermittlerspürhunde sind darauf trainiert, Brandbeschleuniger am Tatort aufzuspüren, Bargeld-Dokumentenspürhunde erschnüffeln sogar gefälschte Banknoten oder Reisepässe. Dank ihres hochsensiblen Geruchsinns, mit dem die Tiere noch Stunden nach der Tatzeit Fährten aufnehmen und Gerüche selektiv wahrnehmen können, sind sie ihren zweibeinigen Kollegen hoch überlegen.

Wie wir Menschen auch, gehen Polizeihunde irgendwann einmal in Pension. Wann der Zeitpunkt gekommen ist, ist von Hund zu Hund unterschiedlich – in der Regel ist das aber frühestens im Alter von sechs Jahren möglich. Ihren wohlverdienten Ruhestand verbringen die Polizeihunde normalerweise bei ihren Hundeführern und Familien, mit denen sie bereits während der Ausbildung und in den ersten Lebensjahren privat und dienstlich durch Dick und Dünn gegangen sind.

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